Kostenstruktur: Abrechnung nach RVG und Inkasso

Kosten

Unsere Vergütung erfolgt auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), ergänzt durch Pauschalen oder nach Aufwand vereinbarter Zusatzleistungen transparent und nachvollziehbar. Die konkreten Kosten richten sich nach Aufwand und Komplexität des Einzelfalls und werden vor Beauftragung klar vereinbart. 

Typische Preisstruktur: 

  • Erstprüfung/Analyse: ab EUR 95,00
  • Fallübernahme: ca. EUR 250,00 - 500,00 Grundpauschale
  • Erfolgsprovision: ca. 20 - 30% des realisierten Betrages
  • Zusatzleistungen: nach Aufwand oder individueller Vereinbarung

Sie erhalten vor jeder Beauftragung eine klare Einschätzung der Kosten - ohne versteckte Gebühren. Jede Forderung wird individuell geprüft. Bei nicht vorhersehbaren oder erhöhtem Aufwand erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes. Die Bearbeitung titulierter Forderungen, insbesondere komplexer oder älterer Fälle, ist regelmäßig mit individuellem und nicht vollständig planbarem Aufwand verbunden. Die Grundvergütung der Fallübernahme deckt die strukturierte Bearbeitung und die üblichen Maßnahmen im Rahmen der Forderungsdurchsetzung ab. 

Soweit im Rahmen der Bearbeitung ein über die übliche Fallbearbeitung hinausgehender oder im Voraus nicht kalkulierbarer Aufwand entsteht, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand. Dies gilt insbesondere bei komplexen Sachverhalten, Verhandlungen, Ermittlunge oder längeren Betreuungsprozessen. Der Auftraggeber wird vor Übergang zur Abrechnung nach Zeitaufwand informiert. 

Sie erhalten vor Beginn eine klare Einschätzung zu Aufwand, Erfolgsaussichten und Kosten. 

Die Durchsetzung hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Situation des Schuldners ab. Eine Erfolgsprognose ist daher nur eingeschränkt möglich. Im Rahmen der Erstprüfung erhalten Sie eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten, soweit diese anhand der vorliegenden Informationen beurteilt werden können. 

Unsere Vergütung ist teilweise erfolgsorientiert: Eine Erfolgsprovision fällt nur an, wenn tatsächlich Zahlungen realisiert werden. 

Zusätzlich werden gesetzlich zulässige Inkassokosten gegenüber dem Schuldner geltend gemacht.

Alle Zahlungseingänge werden über ein separates Treuhandkonto abgewickelt und transparent abgerechnet.


Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Vergütung für unsere Leistungen erfolgt auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), ergänzt durch Pauschalen oder nach Aufwand vereinbarter Zusatzleistungen (wie z.B. Erbenermittlung, Adressermittlung, Vergleichsverhandlungen, Ratenpläne). 

Alle Kosten werden transparent dokumentiert und dem Mandanten vor Beginn der Maßnahmen mitgeteilt. 

Bei komplexen, schwierigen Fällen, insbesondere bei titulierten Forderungen oder Fällen mit Erben/Rechtsnachfolgern, kann die Abrechnung nach Aufwand erfolgten. 

Gerichts- und Vollstreckungskosten trägt zunächst der Gläubiger als Vorschuss. Bei erfolgreicher Beitreibung werden diese Kosten vom Schuldner eingezogen und an den Gläubiger erstattet.

 

 


Erfolgshonorar 

Die Erfolgsprovision fällt nur im Erfolgsfall an, also wenn eine Zahlung des Schuldners eingeht. Berechnungsgrundlage ist der tatsächlich realisierte Betrag bzw. die tatsächlich eingehende Zahlung des Schuldners. 

Gerichts- und Vollstreckungskosten trägt zunächst der Gläubiger als Vorschuss. Bei erfolgreicher Beitreibung werden diese Kosten vom Schuldner eingezogen und an den Gläubiger erstattet.

 

 

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