Möglicher Verfahrensablauf
1. Prüfung & außergerichtliche Bearbeitung
Prüfung der Forderungsunterlagen und der bisherigen Maßnahmen. Anschließend außergerichtliche Geltendmachung und – soweit zweckmäßig – Vereinbarung und Überwachung von Zahlungen.
2. Gerichtliches Mahnverfahren
Bleibt die außergerichtliche Bearbeitung erfolglos, kann nach Abstimmung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Gegen den Mahnbescheid kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch erheben.
3. Titulierung
Erfolgt kein Widerspruch, kann der Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragt werden. Ein Vollstreckungstitel ermöglicht die weitere zwangsweise Durchsetzung der Forderung.
4. Zwangsvollstreckung & Titelüberwachung
Je nach Schuldner- und Vermögenssituation werden geeignete Vollstreckungsmaßnahmen geprüft und eingeleitet. Bleiben diese zunächst erfolglos, kann die titulierte Forderung weiter überwacht und zu einem späteren Zeitpunkt erneut bearbeitet werden.
5. Insolvenz des Schuldners
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet und – bei entsprechender Beauftragung – das weitere Verfahren überwacht werden.
Der konkrete Verfahrensablauf richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Maßnahmen werden nur durchgeführt, soweit sie rechtlich zulässig und für die Forderungsdurchsetzung zweckmäßig sind.
