Pfändungstabelle
Die Pfändungsfreigrenzen ergeben sich aus § 850c der Zivilprozessordnung. Die sogenannte Pfändungstabelle wird regelmäßig zum 1. Juli jedes Jahres angepasst und zeigt, welcher Teil des Arbeitseinkommens pfändbar ist.
Die aktuell gültige Pfändungstabelle kann unter anderem abgerufen werden über www.bmjv.de
